Geplante Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung

Presseinformation vom 17.August 2020 zur Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung

Bundesministerin Julia Klöckner wird eine Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung vorlegen.

U.a. umfasst die Änderung der Verordnung folgende Aspekte:

  1. Ein Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen:
  • Durch das Ausstellungsverbot soll

    • der Zuchtanreiz entfallen, Hunde mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen.
    • Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Nachfrage nach diesen Hunden steigt.
    • Zudem ist das Ausstellungsverbot für die Behörden leichter zu überwachen, da die Tiere real sichtbar sind. Eine schwierige Prognose im Hinblick auf die Merkmalsausprägung bei Nachkommen entfällt.
  • Mit der Änderung wird verboten, dass Hunde, die erblich bedingt Schmerzen erleiden und Schäden unterliegen, ausgestellt werden oder Ausstellungen mit diesen Hunden organisiert werden. Dazu gehört, dass erblich bedingt

    • Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
    • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungenauftreten,
    • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leidenoder Schäden führt oder
    • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglichist oder zu Schäden führt.

Zur Verordnung kann man Frau Klöckner wie folgt zitieren:

Zum Ausstellungsverbot qualgezüchteter Hunde: „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen jedes artgerechte Verhalten verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen: Die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen werde ich verbieten. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen.“

Nun werden viele sagen „das betrifft doch den Ridgeback nicht“, aber Vorsicht! Der Ridgeback wird nach wie vor im Qualzuchtgutachten geführt und niemand kann garantieren, dass ein Hund mit Dermoid Sinus nicht ausgestellt wird, denn man sieht es dem Hund ja nicht an. Optisch ist er perfekt. Wir haben nicht nur einmal erlebt dass Hunde mit DS ausgestellt wurden und auch gewonnen haben. So viel dazu.